Sachkundenachweis

In NRW ist gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten von Hunden, die eine Wideristhöhe von 40 cm und /oder mehr als 20 kg wiegen. Um diese Bescheinigung zu erwerben, muss der Tierbesitzer eine Prüfung ablegen. Die Fragen hierzu finden Sie im Internet unter „Sachkundenachweis NRW“. Unsere Tierarztpraxis Dr. Anne Rickert ist zugelassen, diese Prüfung abzunehmen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin in unserer Praxis.

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